Personal bereitet ein Patientenbett auf ©UK NRW | BGW
Stand: 01/2019

PB Bettenaufbereitung

Das Bett ist die unmittelbare Umgebung und damit die direkte Kontaktfläche der zu behandelnden Personen. Es ist somit mit deren Keimen, Ausscheidungen und Schmutz kontaminiert. Daher ist die Aufbereitung von Patientenbetten eine wichtige und notwendige Maßnahme der Infektionsprävention. Bei der Bettenaufbereitung werden benutzte Betten für den erneuten Einsatz aufbereitet. Hierzu werden Bettrahmen, Bettanbauteile sowie Matratzen oder spezielle Bettbestandteile wie Wechseldruckmatratzen gereinigt und desinfiziert. Weiterhin werden die Betten frisch bezogen. Die Bettenaufbereitung kann manuell oder maschinell an einer zentralen Stelle im Hause oder dezentral auf den Stationen erfolgen.

Gefährdungen der Beschäftigten können auftreten durch:

  • Hautbelastungen
  • Infektionen
  • Muskel- und Skelett-Belastungen
  • Stolperstellen, glatte Fußböden
  • Raumklima
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lärm
  • räumliche Enge

In den letzten Jahren haben viele Krankenhäuser aus ökonomischen Gründen die zentrale Bettenaufbereitung durch die dezentral-manuelle Bettenaufbereitung ersetzt. Bei dieser Methode der Bettenaufbereitung ist es wesentlich die Desinfektionsverfahren zu standardisieren. Es sind Arbeitsanweisungen zu erstellen (zum Beispiel in einem Hygieneplan oder als Standardarbeitsanweisung) anhand derer die Beschäftigten geschult werden und deren Einhaltung stichprobenartig überprüft werden muss.

Zugehörige Bereiche und Funktionen:

Zentrale Bettenaufbereitung besteht aus folgenden Räumen und Bereichen:

Junge schiebt ein Bett©UK NRW | BGW
  1. Anlieferungsbereich
  2. unreiner Arbeitsraum
  3. Aufbereitungszone
  4. Reiner Arbeitsraum, inklusive Stauraum für aufbereitete Betten
  5. Lagerbereich/-raum
  6. Wartungsbereich
  7. Aufenthaltsraum

Dezentrale Bettenaufbereitung besteht aus folgenden Räumen und Bereichen:

  1. Aufbereitungs- und Lagerraum für gebrauchte Betten
  2. Lagerraum bzw. Bereich für aufbereitete Betten

Zentrale Bettenaufbereitung

Die zentrale Bettenaufbereitung kann optional als manuelles oder maschinelles Verfahren realisiert werden. In der Regel werden für die zentrale Bettenaufbereitung aus praktischen Erwägungen Räumlichkeiten im Erd- bzw. Untergeschoss eines Bettenhauses genutzt. Die zentrale Bettenaufbereitung gliedert sich in eine unreine und eine reine Seite. Dazwischen liegen Einrichtungen zur Desinfektion und ggf. zur Reinigung. Aus hygienischen Gründen kann es erforderlich sein, dass das Personal die reine und die unreine Seite über eine Personalschleuse erreicht.

1. Anlieferungsbereich

Auf der unreinen Seite ist ausreichender Stauraum für die angelieferten, gebrauchten Betten vorzusehen. Zusätzlich sind Betten, die zu Wartungszwecken zwischengelagert werden müssen, bei der Bemessung der Raumkapazität zu berücksichtigen.

2. Unreiner Arbeitsraum

Bei manueller Desinfektion und Reinigung sollten zur Gewährleistung ergonomischer Arbeitsweisen Hebe- und Kippvorrichtungen vorhanden sein. Die Fußböden müssen wasserdicht und beständig gegen Desinfektionsmittel sein. Der Bodenbelag in den Bereichen, in denen die Bettenaufbereitung erfolgt, muss die Anforderungen der Bewertungsgruppe R11 erfüllen.

3. Aufbereitungszone

Zwischen unreiner und reiner Seite werden die Betten und das Zubehör maschinell oder manuell gereinigt und desinfiziert.

Der Raum oberhalb einer automatischen Desinfektionsanlage, insbesondere im Bereich der Kabine, darf nicht durch bauseitige Installationen wie Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Kabeltrassen u.a. reduziert werden, da er den freien Zugang zu Elektromotoren, Antriebselementen, Ventilen und weiteren Bauteilen für den Betrieb der Anlage gewährleisten muss. Die Einfahröffnung und die Größe der Desinfektionsanlage richten sich nach den Behandlungsgütern.

Beim Übergang des Personals von der unreinen auf die reine Seite sind eine hygienische Händedesinfektion und ein Ablegen der Schutzkleidung erforderlich. Die Schleuse muss mit einem Spender für Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel ausgestattet sein. Die Benutzung der Armaturen muss ohne Gebrauch der Hände möglich sein, z. B. durch Einhebelmischbatterien mit verlängertem Betätigungshebel.

4. Reiner Arbeitsraum

Für die Lagerung der aufbereiteten Betten und das Zubehör ist ausreichender Stauraum einzuplanen. Da es im Bereich vor der automatischen Desinfektionsanlage zu Nässebildung kommen kann, muss der Bodenbelag die Anforderungen der Bewertungsgruppe R11 erfüllen. Des Weiteren müssen die Fußböden wasserdicht und beständig gegen Desinfektionsmittel sein.

Es ist eine raumlufttechnische Anlage vorzusehen, da es in den Arbeitsräumen zu erhöhten Raumtemperaturen durch heiße Oberflächen und Dampf kommen kann und Geruchsbelästigungen auftreten können. Gemäß ASR A 3.6 Lüftung darf die Luftfeuchtigkeit 55 - 80 % in Abhängigkeit von der Temperatur nicht überschreiten. Der Außenluftvolumenstrom ist in Abhängigkeit von thermischen Lasten, Gefahrstoffbelastungen und Personenzahl auszulegen. Die Temperatur sollte 26 °C nicht überschreiten.

Die Beschäftigten in der Bettenaufbereitung sind erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt, die unter anderem durch die Waschmaschinen verursacht werden. Es sind deshalb bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung durchzuführen, zum Beispiel durch den Einbau einer schallabsorbierenden Decke.

5. Lagerbereich/-raum

Es sind Lagermöglichkeiten für Schutzkleidung, Schutzmasken, Schutzhandschuhe sowie für Reinigungsmittel erforderlich. Zur baulichen Gestaltung siehe Menüpunkt Lager.


6. Wartungsbereich

Der Arbeitsbereich für Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Betten sollte auf der reinen Seite mit ausreichend Platz eingerichtet werden. Damit die Arbeiten an den Betten ergonomisch ausgeführt werden können, sind Hebe- und Kippvorrichtungen einzusetzen, die eine individuelle Arbeitshöhe ermöglichen.

7. Aufenthaltsraum

Siehe hierzu Menüpunkt Räume.

Dezentrale Bettenaufbereitung

1. Aufbereitungs- und Lagerraum für gebrauchte Betten

Um eine ergonomische Aufbereitung gebrauchter Betten durchführen zu können ist ein ausreichend großer, separater Raum erforderlich. Dies kann zum Beispiel ein ungenutztes Stationsbad sein, in dem die Boden- und Wandbeläge gefliest sind.

Ein anderer, entsprechend großer Raum, bei dem eine ausreichende Belüftung vorhanden ist, kann ebenfalls genutzt werden. Es ist ferner darauf zu achten, dass für das Auf- und Abrüsten sowie für das Abstellen der benötigten Materialien ausreichend Platz vorhanden sein muss. Bei der Bemessung der Raumgröße sollte der Platzbedarf für eine Hebe- und Kippvorrichtung zur ergonomischen Desinfektion und Reinigung berücksichtigt werden.

Eine Aufbereitung der Betten auf dem Stationsflur oder an den Knotenpunkten vor den Aufzügen ist wegen der Einengung des Verkehrs- und Rettungsweges und der kaum zu vermeidenden gleitfördernden Verschmutzung des Fußbodens nicht zulässig. Des Weiteren wird die Brandlast in den Stationsfluren und übrigen Verkehrswegen in unzulässiger Weise erhöht.

2. Lagerraum bzw. Bereich für aufbereitete Betten

Es ist ein Raum oder ein Bereich vorzusehen, wo aufbereitete Betten gelagert werden können. Flure sind als Lagerfläche für gereinigte Betten aus hygienischen und brandschutztechnischen (zusätzliche Brandlast, Einengung des Rettungswegs) Gesichtspunkten nicht zulässig.


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