In jedem Sanitärraum oder jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Benutzer von Rollstühlen und Rollatoren und für blinde und sehbehinderte Menschen geeignete barrierefreie Toilette einzuplanen. Sie ist wie folgt zu planen und auszustatten:
- WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein.
- eine Bewegungsfläche von mindestens 70 cm Tiefe
(von Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand) und 90 cm Breite ist vorzusehen. - Sitzhöhe des WC-Beckens (einschließlich Sitz) muss zwischen 46 cm und 48 cm liegen.
- Zum Anlehnen muss 55 cm hinter der Vorderkante eine Rückenstütze angebracht sein.
- auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagrechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 1 kN geeignet sein. Der lichte Abstand zwischen den Klappgriffen muss zwischen 65 cm bis 70 cm betragen und die Oberkante der Klappgriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen.
- Die Toilettenspülung muss beidseitig mit Hand oder Arm zu betätigen sein, ohne dass der Benutzer die Sitzposition verändern muss.
- Je ein Toilettenpapierhalter muss an den Klappgriffen im vorderen Greifbereich des Sitzenden angeordnet sein.
Waschtisch
Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flach-Aufputz-Siphon ist vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein.
Der notwendige Beinfreiraum muss mindestens eine Breite von 90 cm vorweisen. In 67 cm Höhe ist eine Tiefe von 30 cm und in einer Höhe von 35 cm eine Tiefe von 55 cm aufzuweisen. Der Waschtisch ist mit einer Einhebel-Standard-Armatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten.
Spiegel
Über dem Waschtisch ist ein Spiegel anzuordnen, der die Einsicht aus der Steh- als auch aus der Sitzposition ermöglicht.
Seifen- und Desinfektionsspender
Der Einhandspender muss über dem Waschtisch im Greifbereich auch mit eingeschränkter Handfunktion benutzbar sein. Die Entnahmehöhe darf nicht unter 85 cm und nicht über 100 cm angeordnet sein.
Handtrockner bzw. Papierhandtuchspender
Der Handtrockner bzw. Papierhandtuchspender muss anfahrbar sein. Die Handtuchentnahme oder der Luftaustritt sind in 85 cm Höhe anzuordnen.
Abfallbehälter
Ein abgedichteter und geruchsverschlossener Abfallbehälter mit selbstschließender Einwurföffnung in 85 cm Höhe muss anfahrbar und mit einer Hand bedienbar sein.
Ein Wasserventil mit Wasserschlauch und ein Fußbodenablauf sind vorzusehen.
Die barrierefreie Toilettenkabine sollte mit Kleiderhaken in 85 cm und 150 cm Höhe und einer zusätzlichen 15 cm tiefen und 30 cm breiten Ablagefläche in 85 cm Höhe ausgestattet werden.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.