Gestaltung der Station mit Möglichkeiten der Sichtkontrolle ©LWL-Maßregelvollzugsklinik Hern
Stand: 01/2019

PB Psychiatrie

Die Gefährdungen in der Psychiatrie sind sehr unterschiedlich gestaltet. Abhängig von der Art der zu behandelnden Personen gibt es verschiedene Sicherheitskonzepte. Diese gehen, beispielsweise in geschlossenen Abteilungen, insbesondere in der Forensik, weit über die Forderungen des Arbeitsschutzes hinaus und betreffen mehr den Schutz der Öffentlichkeit. Deshalb werden für diese Bereiche auch zahlreiche Sicherheitsanforderungen von den zuständigen Ministerien der jeweiligen Länder erhoben. Andere Anforderungen betreffen die Eigengefährdung der Patienten und Patientinnen.

Gefährdungen der Beschäftigten können auftreten durch:

  • Psychische Belastungen
  • Gewalt und Aggression
  • Hautbelastungen
  • Infektionen
  • Muskel-Skelett-Belastungen
  • Stolperstellen, glatte Fußböden
  • Raumklima
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lärm
  • Räumliche Enge
  • Brandgefährdung

 Zugehörige Bereiche und Funktionen: 

  1. Patientenzimmer mit Nasszelle
  2. Diensträume, inkl. Personalaufenthalt
  3. Nachtbereitschaftsräume
  4. Arzt-, Untersuchungsraum
  5. Therapieräume, Besprechungsräume
  6. Patientenaufenthaltsbereiche
  7. Pflegearbeitsraum, rein
  8. Pflegearbeitsraum, unrein
  9. Lagerräume
  10. gegebenenfalls Stationsküche
  11. gegebenenfalls Ergotherapie
  12. gegebenenfalls Arbeitstherapie
  13. gegebenenfalls Personenschleusen

Die allgemeinen Gestaltungshinweise sind in Allgemeinpflege zu finden. Hier werden nur die Besonderheiten von ausgewiesenen psychiatrischen Stationen beschrieben.

Gestaltung der Station mit Möglichkeiten der Sichtkontrolle

Gestaltung der Station mit Möglichkeiten der Sichtkontrolle

©LWL-Maßregelvollzugsklinik Hern

Bei der Grundrissplanung von Stationen in der Psychiatrie gibt es einige bauliche Möglichkeiten, für mehr Schutz zu sorgen. Räumliche Enge, unübersichtliche Gänge, uneinsehbare Nischen und eine schlechte Beleuchtung sollten vermieden werden. Dies dient der besseren Sichtkontrolle durch das Personal, der besseren Orientierung von Patientinnen und Patienten, Besuchenden und somit auch der Gewaltprävention.

Ein vorgelagerter Empfangsbereich kann den Patientenbereich abschirmen und das unbemerkte Eindringen fremder Personen unterbinden. Ein Tresen beispielsweise trennt Arbeitsbereiche ab und schafft Distanz zwischen Beschäftigten und möglicherweise aggressiven Personen.

Abschließbare Arbeits- und Rückzugsräume können, wenn nötig, wirksamen Schutz bieten - gegebenenfalls mit Sicherheitsglasscheiben und Notrufmöglichkeit. Räume, in denen unter erhöhter Gefährdung gearbeitet wird, müssen über zusätzliche Fluchtmöglichkeiten verfügen. Nachtbereitschaftsräume müssen, wie das Unfallgeschehen zeigt, immer abschließbar sein. Dabei sollte auch das Fenster gesichert sein. Empfehlenswert ist außerdem ein Türspion, damit eine Situation vor Verlassen dieses Zimmers abgeklärt werden kann.


Alarmierungsmöglichkeiten an Person

Alarmierungsmöglichkeiten

©Birte Alber

Bedienelemente und Beschläge sollten gegen Vandalismus geschützt ausgeführt werden. Ferner sollten sie keine Strangulierungsmöglichkeiten bieten. Von innen verschließbare Patientenbereiche (z. B. Nasszellen) müssen im Notfall von außen zu öffnen sein.

Je nach Gefährdungsgrad sind Alarmierungsmöglichkeiten vorzusehen. Diese sind in geschlossenen Einrichtungen und in der Forensik unverzichtbar und deshalb in die Bauplanung aufzunehmen, da eine Nachrüstung schwierig und kostspielig ist. Eine Videoüberwachung ist nicht überall möglich (z. B. Toiletten, Bäder) oder erfüllt nicht die Sicherheitsanforderungen. In Bereichen, in denen nach der Gefährdungsbeurteilung gefährliche Alleinarbeit möglich ist, müssen Alarmierungsmöglichkeiten entsprechend der DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) " eingeplant werden. Danach sind zur Ortung und Erfassung der Signale der Personen-Notsignal-Geräten (PNG), welche das Personal an der Kleidung trägt, Signalverstärker, Ortungsdetektoren und eine Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) erforderlich. Dabei übertragen PNA 1-Anlagen das Signal über ein eigenes Netz. PNA 11-Anlagen nutzen öffentlich zugängliche Netze.

Quellen

Webcode: w1071