Vergabe- und Vertragsrecht für Bauleistungen
Vergaberecht-Vorschriften
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z. B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Gebäude errichten lassen will, müssen diese Regeln beachtet werden.
Vergabe- und Vertragsordnungen
Die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL, VOF und VOB enthalten die Detailvorschriften der Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen.
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
mit Bekanntmachung der Neufassung vom 11. Juni 2010
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von LeistungenVergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
mit Bekanntmachung der Neufassung vom 18. November 2009.
Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
mit Bekanntmachung der Neufassung vom 26. Juni 2012. Die VOB stellt ein auf die besonderen Bedürfnisse am Bau zugeschnittenes Regelwerk dar.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
In der Regel erfolgt die Vertragsgestaltung auf der Grundlage von Vergabe- und Vertragsrecht. Da die Vergabevorschriften keine Anforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz enthalten, muss dieser gesondert vertraglich geregelt werden.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.