Für Männer und Frauen müssen getrennte Sanitärräume bereitgestellt werden.
Ein Sanitärraum darf die lichte Höhe von 2,50 m nicht unterschreiten. Sanitärräume müssen vor Einsichtnahme von außen geschützt werden. In Sanitärräumen sind die Vorgaben der ASR A3.5 „Raumtemperaturen“ zu beachten.
Nachfolgende aufgeführte Punkte sind bei der Ausstattung von Sanitärräumen zu berücksichtigen:
- ausreichende und deutliche Kennzeichnung
- Verwendung von Einrichtungsgegenständen und Materialien, welche keine Unfall- und Gesundheitsgefährdungen verursachen können
- Vermeidung von Gefahren durch heiße Oberflächen
- Bodeneinläufe müssen einen Geruchsverschluss haben
- Zugluft vermeiden
bei starken Verschmutzungen muss die Reinigung des Schuhwerkes vor Betreten der Sanitärräume, zum Beispiel durch in den Boden eingelassene Gitteroste gewährleistet sein.
Toilettenräume
In Krankenhäusern müssen nach der TRBA 250 für die Beschäftigten und die Patienten gesonderte Toiletten vorhanden sein. Es ist darauf zu achten, dass die Toilettenräume ausreichend groß sind und entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in angemessener Anzahl zur Verfügung stehen. Nach ASR A4.1 sind ausreichend Toiletten vorhanden, wenn mindestens die in der nachfolgenden Tabelle genannte Anzahl realisiert ist.
weibliche oder männliche Beschäftigte | Mindestanzahl bei niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung | Mindestanzahl bei hoher Gleichzeitigkeit der Nutzung | ||
Toiletten/Urinale | Handwaschgelegenheiten | Toiletten/Urinale | Handwaschgelegenheiten | |
bis 5 | 1 *) | 1 | 2 | 1 |
6 bis 10 | 1*) | 1 | 3 | 1 |
11 bis 25 | 2 | 1 | 4 | 2 |
26 bis 50 | 3 | 1 | 6 | 2 |
51 bis 75 | 5 | 2 | 7 | 3 |
76 bis 100 | 6 | 2 | 9 | 3 |
101 bis 130 | 7 | 3 | 11 | 4 |
131 bis 160 | 8 | 3 | 13 | 4 |
161 bis 190 | 9 | 3 | 15 | 5 |
191 bis 220 | 10 | 4 | 17 | 6 |
221 bis 250 | 11 | 4 | 19 | 7 |
| je weitere 30 Beschäftigte +1 | je weitere 90 Beschäftigte +1 | je weitere 30 Beschäftigte +2 | je weitere 90 Beschäftigte +2 |
*) für männliche Beschäftigte wird zuzüglich 1 Urinal empfohlen |
Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sanitärräume, ASR A4.1 - Tabelle 9.1: Anzahl von Toiletten für Beschäftigte (Frauen und Männer)
Die Dimensionierung der Toilettenräume und -zellen ist abhängig von der Anzahl der Toiletten für Männer oder Frauen und der Wahl des Türanschlages. Die Mindestmaße werden in der ASR A 4.1 , Absatz 5.3 genannt.
Bei Toilettenräumen ist auf eine wirksame Lüftung zu achten.
Fußböden und Wände müssen aus Materialien bestehen, welche leicht zu reinigen sind. Die Bodenbeläge müssen im feuchten und nassen Zustand rutschhemmend sein.
Lage der Toilettenräume
Die Toilettenräume sind innerhalb einer Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie von Arbeitsplätzen, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- und Umkleideräumen nicht mehr als 50 m und höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind. Der Weg zu Toilettenräumen soll nicht durchs Freie führen.
Ein vollständig separater Vorraum ist erforderlich, wenn vom Toilettenraum ein direkter Zugang zum Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- oder Erste-Hilfe-Raum besteht. Die gleiche Anforderung gilt auch für Toilettenräume mit mehr als einer Toilettenzelle. Dieser Vorraum darf nicht zum Aufstellen für ein Urinal genutzt werden. Die Toilettenzellen müssen absperrbar sein.
Aus Gründen des Arbeitsablaufes und dem hier notwendigen Tragen von Bereichskleidung sollte in den Bereichen Operation, Sterilisation und Intensivmedizin eine Personaltoilette innerhalb der Abteilung vorgehalten werden.
Ausstattung der Toilettenräume
Im Vorraum der Toilettenräume sind Handwaschgelegenheiten (für drei Toiletten oder Urinale je eine Handwaschgelegenheit) mit fließendem Wasser vorzuhalten.
Waschräume
Waschräume werden in Kategorie A, B und C eingeteilt. Kategorie A ist bei mäßig schmutzenden Tätigkeiten anzuwenden. Sind Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit infektiösen, sensibilisierenden, giftigen, stark geruchsbelästigenden oder sehr starken Verschmutzungen ausgesetzt, ist Kategorie B zu benutzen. Die Kategorie C kommt nicht im Krankenhaus vor. Anzahl der Wasch- und Duschplätze sind entsprechend der ASR A4.1 Absatz 6.2 zu planen.
Höchste Anzahl Beschäftigter, die in der Regel den Waschraum nutzen | Mindestanzahl der Waschplätze bei Gleichzeitigkeit der Nutzung | |
niedrig | hoch | |
bis 5 | 1 | 2 |
6 bis 10 | 2 | 3 |
11 bis 15 | 3 | 4 |
16 bis 20 | 3 | 5 |
21 bis 25 | 4 | 6 |
26 bis 30 | 4 | 6 |
31 bis 35 | 5 | 7 |
36 bis 40 | 5 | 8 |
41 bis 45 | 6 | 9 |
46 bis 50 | 6 | 10 |
51 bis 55 | 7 | 11 |
56 bis 60 | 8 | 12 |
61 bis 65 | 8 | 12 |
66 bis 70 | 8 | 12 |
71 bis 75 | 9 | 13 |
76 bis 80 | 10 | 14 |
81 bis 85 | 10 | 14 |
86 bis 90 | 10 | 14 |
91 bis 95 | 10 | 14 |
96 bis 100 | 11 | 15 |
je weitere 30 | +2 | +3 |
Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sanitärräume, ASR A4.1 - Tabelle 9.2: Anzahl von Waschplätzen bei Kategorie A
Höchste Anzahl Beschäftigter, die in der Regel den Waschraum nutzen | Mindestanzahl der Waschplätze bei Gleichzeitigkeit der Nutzung | Mindestanzahl der Duschplätze bei Gleichzeitigkeit der Nutzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
niedrig | hoch | niedrig | hoch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bis 5 | 1 | 2 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6 bis 10 | 1 | 2 | 1 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11 bis 15 | 2 | 3 | 1 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
16 bis 20 | 2 | 4 | 2 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
21 bis 25 | 3 | 5 | 2 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26 bis 30 | 3 | 5 | 2 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
31 bis 35 | 3 | 6 | 2 | 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
36 bis 40 | 4 | 7 | 2 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
41 bis 45 | 4 | 8 | 2 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
46 bis 50 | 4 | 9 | 2 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
51 bis 55 | 4 | 9 | 3 | 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
56 bis 60 | 5 | 11 | 3 | 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
61 bis 65 | 5 | 11 | 3 | 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
66 bis 70 | 5 | 11 | 3 | 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
71 bis 75 | 5 | 12 | 3 | 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
76 bis 80 | 6 | 12 | 4 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
81 bis 85 | 6 | 12 | 4 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
86 bis 90 | 6 | 13 | 4 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
91 bis 95 | 6 | 13 | 4 | 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
96 bis 100 | 6 | 14 | 4 | 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
je weitere 30 | +1 | +3 | +1 | +2 |
Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sanitärräume, ASR A4.1 - Tabelle 9.3: Anzahl von Waschplätzen bei Kategorie B
Bei der Dimensionierung der Waschräume sind die Mindestmaße der nachfolgenden Abbildung einzuhalten.
Abb. 9.2 Waschraum (Maße in mm) nach ASR A4.1
Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)Es müssen ausreichend bemessene Bewegungs- und Verkehrsflächen zur Verfügung stehen. Der Duschplatz soll eine Grundfläche von 1000 x 1000 mm haben
Bei Waschräumen ist auf eine wirksame Lüftung und Entfeuchtung zu achten.
Fußböden und Wände müssen aus Materialien bestehen, welche leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Die Bodenbeläge müssen im feuchten und nassen Zustand rutschhemmend sein. Werden in einem Waschraum mehrere Duschen angeordnet, sind geschlossene Duschabtrennungen einer geöffneten Variante vorzuziehen.
Lage der Waschräume
Waschräume sollen sich in der Nähe der Arbeitsplätze befinden. Die maximale Länge des Weges soll 300 m nicht überschreiten. Der Weg darf nicht durchs Freie führen.
Waschräume sollen einen direkten Zugang zueinander haben, der nicht durchs Freie oder Arbeitsräume führen darf. Weitere Anforderungen sind der ASR A 4.1 zu entnehmen.
Ausstattung der Waschräume
An den Waschgelegenheiten müssen fließendes warmes und kaltes Wasser zur Verfügung stehen. Die Temperatur von vorgemischtem Wasser soll während der Anwendungszeit +43 Grad nicht überschreiten. Zusätzlich gehören zur Grundausstattung von Wasch- und Duschplätzen noch Seifenablage und Handtuchhalter. An den Duschplätzen ist ein Haltegriff vorzusehen.
Eine ausreichende Anzahl von geeigneten elektrischen Anschlussmöglichkeiten, zum Beispiel für Haartrockner oder ähnliches ist einzuplanen.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.