Personaltoilette
Für das Personal sind gesonderte, für Patientinnen und Patienten nicht zugängige Toiletten zur Verfügung zu stellen. Die Toiletten müssen über Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtücher verfügen. Zur Berechnung der Anzahl der Toiletten und zur Gestaltung der Toilettenräume siehe ASR A4.1 Sanitärräume. Die Toiletten sollten auf möglichst kurzem Wege vom Arbeitsplatz aus erreichbar sein.
Besuchertoilette
Für Besucherinnen und Besucher ist eine barrierefreie Toilette einzuplanen.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-027 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes- Anforderungen an Pflegebereiche“ entnommen.