Ein Flur im Krankenhaus ©UK NRW | BGW
Stand: 04/2016

PB Weitere Anforderungen

Hygiene

Fußböden sollen leicht zu reinigen und beständig gegen die verwendeten Reinigungsmittel und gegebenenfalls Desinfektionsmittel sein.

In Räumen, in denen mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird, sollten die Übergänge zu Wänden und ggf. zu Einrichtungen abgerundet werden  Kehlsockel), um eine vollständige hygienische Reinigung und Desinfektion zu erleichtern.

Ausschnitt eines Bodenwischers©UK NRW | BGW

Textile Bodenbeläge sind aus hygienischen Gründen problematisch. Für bestimmte Räume (z. B. Untersuchungs- und Behandlungsräume, Pflege-Arbeitsräume, Stationsküchen, Bäder und Toiletten) müssen sie abgelehnt werden. Wegen der Schwierigkeiten einer einwandfreien Reinigung und Desinfektion sollten textile Bodenbeläge auch in Krankenräumen nicht verwendet werden. Werden textile Bodenbeläge in Krankenhäusern dennoch verlegt, ist zu berücksichtigen, dass die Böden für Stuhlrollen- und Bettenräder geeignet sind. Insbesondere beim Schieben von Krankenbetten kommt es bei ungeeigneten Belägen zur Erhöhung des Rollwiderstandes und somit zu unnötigen Rückenbelastungen der Mitarbeiter.

Tragfähigkeit
Der Fußboden ist tragfähig, wenn er eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit aufweist und auch das Aufbringen von Lasten, wie z. B. durch das Aufstellen von Einrichtungen oder durch das Befahren mit Transportmitteln, nicht zu Beschädigungen, zur Bildung von Unebenheiten oder zu Gefährdungen von Beschäftigten in darunter liegenden Bereichen aufgrund der Ablösung von Fußbodenteilen führt.96) Diese Anforderungen sind insbesondere auch bei der Planung von Stationen zur Behandlung von adipösen Patientinnen und Patienten zu beachten. Zusätzlich zu dem Patientengewicht muss hier auch z. B. die Gewichtsbelastung durch ein Schwerlastbett berücksichtigt werden.

Gefährliche Schräge
Eine Schräge wird als gefährlich bezeichnet, wenn der Fußboden aufgrund seiner Neigung bzw. Steigung nicht mehr sicher betrieben, also begangen, befahren oder zum Abstellen genutzt werden kann. Dies ist in der Regel bei Fußböden ab einer Neigung von 36 % (ca. 20°) gegeben. Sofern nicht ohnehin schon aufgrund anderer Vorschriften ein niedrigerer Wert einzuhalten ist. Anforderungen an die Begeh- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält Kapitel 4 „Verkehrswege“.

Innenraumbelastung durch Kleber
Bei Bodenbelägen, die verklebt verlegt werden, sollten ausschließlich lösungsmittelfreie, sehr emissionsarme Klebstoffe eingesetzt werden. Die bisherige Verbraucherempfehlung, nur Kleber, die nach dem Informationssystem der Bau-Berufsgenossenschaften (GIS-Code = Gefahrstoff-Informations-System-Code) gekennzeichnet sind, zu verwenden, muss erweitert werden. Der GIS-Code erfasst keine Stoffe, die langsam über Monate oder Jahre entweichen können. Diese Lücke schließt der EMI-Code, der von der Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe , Klebstoffe und Bauprodukte e. V., (GEV) entwickelt wurde. Der EMI-Code stuft Produkte in die 3 Emissionsklassen EC 1plus(sehr emissionsarmplus ), EC 1 (sehr emissionsarm) und EC 2 (emissionsarm) ein. Die geringste Schadstoffemission ist von der Klasse EC 1plus zu erwarten.

Wenn ein Kleber also mit dem GIS-Code „D 1“ (D1 bedeutet einen Lösemittelgehalt < 0,5 %) und „EC 1plus“ gekennzeichnet ist, bietet dies eine gewisse Sicherheit, dass möglichst wenig Schadstoffe in die Raumluft gelangen.

Anmerkung: Für Produkte, die kennzeichnungspflichtig sind und/oder Warnhinweise (z. B. R-Sätze) tragen und deshalb bei der Verarbeitung Arbeitsschutzmaßnahmen erfordern können, wird die Kennzeichnung um den endständigen Buchstaben „R“ ergänzt, z. B. EMICODE EC 1 R.

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