Arbeitsschutz im Baudenkmal
Stand: 06/2023

PB Arbeitsschutz im Baudenkmal

Zahlreiche Baudenkmäler werden als Arbeitsstätte genutzt. Vielfach entsprechen die baulichen Gegebenheiten im Baudenkmal nicht dem heutigen Standard für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Bauliche Veränderungen denkmalgeschützter Bereiche sind erlaubnispflichtige Maßnahmen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW). Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind die notwendigen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal zu ermitteln und denkmalverträgliche Lösungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Das nachfolgende Flussdiagramm beschreibt den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und die Vorgehensweise zur Abstimmung von Denkmalschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Ziel ist es, möglichst denkmalgerechte Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Nutzer von Baudenkmälern zu erreichen. Für die Vereinbarkeit dieser Anforderungen wird von der Unfallkasse NRW die Handlungshilfe "Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal" bereitgestellt.

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