Verkehrswege, Parkplätze, Liegendanfahrten und Hubschrauberlandeplatz müssen nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet werden. Die Beleuchtung dient vor allem der Sicherheit und dem Schutz vor Unfällen. Daneben soll sie aber auch kriminellen Übergriffen vorbeugen.
| Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze, Tätigkeiten | Mindestwert der Beleuchtungsstärke lx | Mindestwert der Farbwiedergabe Index R a |
| Verkehrswege | ||
| Toranlagen | 50 | 25 |
| Fußwege | 5 | 25 |
| Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung max. 30 km/h | 10 | 25 |
| Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung max. 50 km/h | 20 | 25 |
| Parkplätze | ||
| Betriebliche Parkplätze | 10 | 25 |
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.