Verkehrswege, Parkplätze, Liegendanfahrten und Hubschrauberlandeplatz müssen nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet werden. Die Beleuchtung dient vor allem der Sicherheit und dem Schutz vor Unfällen. Daneben soll sie aber auch kriminellen Übergriffen vorbeugen.
Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze, Tätigkeiten | Mindestwert der Beleuchtungsstärke lx | Mindestwert der Farbwiedergabe Index R a |
Verkehrswege | ||
Toranlagen | 50 | 25 |
Fußwege | 5 | 25 |
Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung max. 30 km/h | 10 | 25 |
Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr und mit Geschwindigkeitsbegrenzung max. 50 km/h | 20 | 25 |
Parkplätze | ||
Betriebliche Parkplätze | 10 | 25 |
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-016 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichts- punkten des Arbeitsschutzes – Basismodul“ entnommen.