Eine Überwachungszentrale bzw. ein Pflegestützpunkt muss in zentraler Lage der Patienteneinheit mit einer guten Einsehbarkeit zu den Patientinnen und Patienten und zum direkten Flurbereich eingerichtet werden. Für die Zentrale bzw. den Stützpunkt ist eine Fläche von mind. 16 - 20 m2 einzuplanen. Die Arbeitsplätze sind entsprechend den für Bildschirmarbeitsplätze geltenden ergonomischen Richtlinien zu planen und einzurichten. Insbesondere sind genügend Stellfläche und Stauräume für elektronische Zentraleinheiten, Bildschirmgeräte und Dokumentationsdrucker zu berücksichtigen. Unter Umständen sind separate Bürotische notwendig. Die Beleuchtung muss sowohl den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätzen als auch an Befundungsarbeitsplätze entsprechen und hierfür einstellbar sein.
Für die an dieser zentralen Stelle einlaufenden Alarm-, Kommunikations- und Transportsysteme (Telefon, Rohrpost, Gegensprechanlagen, Patienten-, Schwesternruf, Fax, Kopierer etc.) muss zusätzlicher Platzbedarf berücksichtigt werden.
Wenn darüber hinaus für Ärzte und Pflegepersonal Diensträume in der Intensiveinheit benötigt werden, sollte für jeden Raum eine Nutzfläche von 12 - 14 m2 eingeplant werden.
Siehe hierzu auch unter Raumabmessungen.
Für das Personal sind Aufenthaltsmöglichkeiten (z. B. ein Personalaufenthaltsraum) vorzusehen, die Einrichtungen für die Aufbewahrung von Lebensmitteln und die Zubereitung von Getränken aufweisen. Für jeden der gleichzeitig anwesenden Benutzer sind Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische vorzusehen. Für einen Personalaufenthaltsbereich soll daher eine Nutzfläche von 10 - 12 m2 eingeplant werden.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-027 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes- Anforderungen an Pflegebereiche“ entnommen.