Grundsätzlich müssen Ambulante OP-Einheiten alle schon genannten Anforderungen an OP-Einheiten erfüllen, wobei natürlich wegen des geringeren Patientendurchlaufs einige Räume kleiner ausfallen oder zusammengelegt werden können.
Bei der Gestaltung der Rettungswege ist darauf zu achten, dass sie für den Transport nicht gehfähiger bzw. narkotisierter Personen ausgelegt sind.
Zugehörige Bereiche und Funktionen
- Operationsraum,
- Personalumkleideraum,
- Personalaufenthaltsraum,
- Patientenschleuse,
- Sterilgutlager,
- reiner Vorrats- und Geräteraum,
- Entsorgungsraum
Für ambulante OP- Einheiten kommen hinzu:
- Warteräume für Patienten und Begleitung,
- Umkleideräume für Patienten,
- Ruhe- bzw. Aufwachräume.
Der OP-Raum selbst sollte die Größe von 20m² nicht unterschreiten.
Die Anordnung von Waschplätzen in kleinen Nischen im OP-Bereich ist möglich. Dabei ist durch einen geeigneten Bodenbelag der Rutschgefahr durch Nässe vorzubeugen.
Auf raumlufttechnische Anlagen kann, wenn die Hygieneanforderungen der geplanten Operationen das zulassen oder nur medikamentöse Narkosen vorliegen, verzichtet werden. Bei Anwendung von Narkosegasen müssen die Vorgaben der BIA/ BG-Empfehlungen Nr. 1017, Anästhesiearbeitsplätze - Operationssäle, bzgl. der Luftreinhaltung eingehalten werden.
Auf Einleitungs- und Ausleitungsräume kann hier verzichtet werden, dies erfolgt gewöhnlich im OP-Raum.
Von der Betriebsgröße sowie der Anzahl und Dauer der Operationen hängt ab, ob ein Personalaufenthaltsraum vorzuhalten ist.
Umkleideräume für Patienten
Die Umkleideräume sollten gegen unbefugtes Betreten gesichert sein und müssen über ausreichend große verschließbare Unterbringungsmöglichkeiten für die Bekleidung und die Wertsachen der Patientinnen und Patienten verfügen
Ruhe- bzw. Aufwachräume
Diese Räume dienen nach der Operation zum Ausruhen der Patienten, damit sie gefahrlos den Heimweg antreten können. Bei kleineren Betrieben kann der Ausleitungsbereich mit dem Ruheraum zusammengelegt werden.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ entnommen.