Für das Personal sind gesonderte, für Patienten nicht zugängliche Toiletten zur Verfügung zu stellen. Die Toiletten müssen über Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtücher verfügen.
Die Toiletten sollten auf möglichst kurzem Wege vom Arbeitsplatz aus erreichbar sein.
Der hier verwendete Text wurde aus der DGUV Information 207-017 „Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes“ entnommen.