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Stand: 05/2021

PB Gesetze, Verordnungen und Regelungen

Im Folgenden werden Rechtsgrundlagen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz beeinflussen, kurz dargestellt.

Sonderbauvorschriften

Zusätzlich zur allgemeinen Bauordnung können und werden Sonderbauten in entsprechenden Vorschriften geregelt, z. B. Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser oder Krankenhäuser.

Sonderregelungen für Krankenhäuser haben aber nur wenige Bundesländer wie:


Muster Krankenhausbauverordnung KhBauVO

Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern in der Fassung vom Dezember 1976, erstellt von der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU.

Für den Bau und Betrieb von Krankenhäusern gibt es relativ wenige, speziell auf das Krankenhaus ausgerichtete Vorschriften und Verordnungen. Bei Bedarf kann die Muster-Krankenhausbauverordnung herangezogen werden. Sie wurde 1976 auf der Grundlage der damals gültigen Musterbauverordnung erstellt. In dieser Form wurde sie nur von Nordrhein-Westfalen als Landesverordnung übernommen, ist dort aber auch seit 31.12.2009 außer Kraft.

Zur Orientierung kann sie aber immer noch gute Dienste leisten.

Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten

Da Krankenhäuser Arbeitsstätten sind, müssen neben den Bauordnungen der Länder und der Muster-Krankenhausbauverordnung bei einem Neu- oder Umbau sowie bei dem Betrieb von Krankenhäusern zwingend auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den zugehörigen Technischen Regeln (ASR) berücksichtigt werden.

Die Arbeitsstättenverordnung hat generell die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zum Ziel. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die jeweiligen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und können auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kostenlos in der aktuellen Fassung heruntergeladen werden.

Weitere Gesetze, Verordnungen und Regelungen im Krankenhaus

Neben den schon erwähnten gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die im Krankenhaus Berücksichtigung oder Anwendung finden.

Einige fordern konkrete Maßnahmen zum Schutz der Anwender, Patienten und Dritter, bei anderen stehen die Funktionsabläufe im Vordergrund.

Diese lassen sich wie folgt unterteilen:

Staatliches Recht

Gesetze:
z. B. Medizinproduktegesetz, Atomgesetz, Arbeitsschutzgesetz

Verordnungen:
z. B. Medizinproduktebetreiberverordnung, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung, Arbeitsstättenverordnung.

Technische Regeln:
z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe, Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Technische Regeln für Arbeitsstätten.


Vorschriften und Regelwerk der Unfallversicherungsträger

Seit dem 01.05.2014 ändert sich die Systematik der Nummerierung des Vorschriften- und Regelwerkes. Dies hat zur Folge, dass zur Zeit noch alte und neue Nummern parallel existieren. In der DGUV-Publikationsdatenbank ist es möglich, sowohl nach den alten als auch nach den neuen Nummern zu suchen.

Unfallverhütungsvorschriften:
z. B. "Grundsätze der Prävention" (DGUVVorschrift 1), "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3 und 4), "Laserstrahlung" (DGUV Vorschrift 11 und 12),

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz:
z. B. "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"
(DGUV Regel 112-139), "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (DGUV Regel 108-003 und 108-004), "Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst" (DGUV Regel 107-002 und 107-003),

Informationen:
z. B. "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (DGUV Information 215-410), "Gebäudereinigungsarbeiten" (DGUV Information 201-009), "Zytostatika im Gesundheitsdienst" (DGUV Information 207-007), "Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe" (DGUV Information 207-011)

Regelungen privater Organisationen

Die Regeln der privaten Organisationen gelten als "allgemein anerkannte Regeln der Technik", zum Beispiel:

DINDeutsches Institut für Normung
VDEVerband der Elektrotechnik
VDIVerein deutscher Ingenieure
DVGWDeutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches

DIN-Normen können von den Bundesländern als Technische Baubestimmungen eingeführt werden, Technische Baubestimmungen sind dann allgemein verbindlich.

Nachfolgend werden einige DIN-Normen kurz erläutert.

  • DIN 13 080
    Die DIN 13 080 vom Juli 2003 mit dem Titel "Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen" ermöglicht die Gliederung der Grundflächen nach krankenhausspezifischen Funktionen.
    Sie dient der Bedarfs- und Bauplanung sowie der vergleichenden Auswertung und Beurteilung von Krankenhäusern sowie Hochschul- und Universitätskliniken. Sie bildet die Grundlage zur Verständigung der an der Planung beteiligten Behörden, Institutionen und Personen.

In der Norm sind alle von Krankenhäusern sowie Hochschul- und Universitätskliniken zu erfüllenden Aufgaben und Funktionen zusammengestellt, gegeneinander abgegrenzt und geordnet. Damit wird ein umfassendes Gliederungsschema der Funktionen unter Verwendung im Krankenhaus bereits üblicher Bergriffe erreicht.

Das Beiblatt 1 zur DIN 13 080 enthält Hinweise zur Anwendung für Allgemeine Krankenhäuser.

Das Beiblatt 2 zur DIN 13 080 enthält Hinweise zur Anwendung für Hochschul- und Universitätskliniken.

Das Beiblatt 3 zur DIN 13 080 enthält ein Formblatt zur Ermittlung von Flächen im Krankenhaus.

Das Beiblatt 4 zur DIN 13 080 enthält die Begriffe und Gliederung der Zielplanung für Allgemeine Krankenhäuser.


Bereich Elektrotechnik

Die VDE-Bestimmungen stellen ebenso wie DIN-Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik dar, die den derzeitigen Sicherheitsstandard repräsentieren. Sollte der Bauherr oder Betreiber von den VDE-Bestimmungen oder DIN-Normen abweichen, muss er den Nachweis erbringen, dass seine Methode die gleiche Sicherheit bietet.

Ein Großteil der VDE-Bestimmungen wurde auch als DIN-Normen veröffentlicht.

  • DIN VDE 0100
    Die gesamte Reihe DIN VDE 0100 befasst sich mit der Elektroinstallation und findet in den entsprechenden Fällen auch im Krankenhaus Einsatz.

Besonders zu berücksichtigen sind im Krankenhaus unter anderem folgende Normen:

  • DIN VDE 0100 Teil 718
    "Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art", Teil 718 "Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten".
    Diese Norm enthält zusätzliche Anforderungen für elektrische Anlagen in öffentlichen Einrichtungen und an Arbeitsstätten; zum Beispiel in Versammlungsstätten. Zugänge sowie Flucht- und Rettungswege sind in den Beispielen ebenfalls inbegriffen.

  • DIN VDE 0100 Teil 710
    "Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art", Teil 710 "Medizinisch genutzte Bereiche".
    In medizinisch genutzten Bereichen ist es notwendig, die Sicherheit der Patientinnen/Patienten sicherzustellen, für die die Anwendung von medizinischen elektrischen Geräten in Frage kommt. Für jede Tätigkeit oder Funktion in einem medizinisch genutzten Bereich sind die besonderen Anforderungen an die Sicherheit zu berücksichtigen. Die Sicherheit kann erreicht werden durch Sicherstellen einer sicheren elektrischen Anlage sowie des sicheren Betriebs und der Wartung der angeschlossenen medizinisch elektrischen Einrichtungen. Die Anwendung von medizinisch elektrischen Geräten während der Intensivpflege verlangt eine erhöhte Zuverlässigkeit und Sicherheit der elektrischen Anlagen in Krankenhäusern. Die Errichtung der Stromversorgung nach dieser Norm soll die Sicherheit und die Kontinuität der Stromversorgung verbessern.

  • DIN EN 50 172/VDE 0108 Teil 100
    "Sicherheitsbeleuchtungsanlagen"
    In der Norm sind die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Anforderungen der Beleuchtung an Rettungswege bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlage festgelegt. Die Norm ist auf die Festlegung einer elektrischen Sicherheitsbeleuchtung an allen Arbeitsplätzen und für andere bauliche Anlagen für Menschenansammlungen anzuwenden.

  • DIN VDE 0834 Teil 1
    "Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen", Teil 1 "Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb"
    Das Robert Koch-Institut RKI veröffentlicht zur Vermeidung von Infektionen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), die gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist. Darin werden unter anderem Anforderungen an die baulich-funktionelle Gestaltung der Bereiche definiert. Darüber hinaus werden Anforderungen an die Luft- und Wasserqualität, die Luft- und Wasserversorgung sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung gestellt.

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