E-Learning
Stand: 05/2014

V E-Learning

Eine Form, den Beschäftigten das erforderliche Wissen für eine sichere Arbeitsweise zu vermitteln, ist das sogenannte E-Learning. Dabei kommt häufig spezielle Software zum Einsatz, mit Hilfe derer der Lernende sich die für seinen Arbeitsbereich relevanten Kenntnisse in einem von der Software gesteuerten Selbstlernprozess aneignen kann. Je nach Programm kann der Lernerfolg am Ende, etwa anhand von Schlüsselfragen, überprüft werden.

Der Vorteil des E-Learning's besteht darin, dass der Beschäftigte die einzelnen Kapitel selbständig durcharbeiten kann und im Vorfeld Basiswissen erwirbt, wann immer er Zeit dazu findet. Dadurch ist die Methode zeitlich sehr flexibel.

Es muss den Arbeitsschutzverantwortlichen (Führungskräften) aber auch klar sein, dass das E-Learning ein Hilfsmittel zur reinen Informationsvermittlung mit der Möglichkeit der Wissenskontrolle darstellt. Es bleibt in der Verantwortung des Unterweisers sich davon zu überzeugen, dass die unterwiesene Person in der Lage ist das Erlernte bei seiner Arbeit praktisch umzusetzen.

Daneben ist es auch Aufgabe des Unterweisens, die Beschäftigen zu motivieren, sich sicherheitsgerecht zu verhalten und eine verbindliche Weisung hinsichtlich der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen auszusprechen. Die Einhaltung der Vorgaben muss kontrolliert werden - etwa im Rahmen von Arbeitsproben -, wenn die Unterweisung  zum Erfolg führen soll. All dies kann eine Software nicht leisten.

Anbieter von E-Learning Software zur Unterweisung können ihr Produkt beim Institut Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zertifizieren lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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