Fachkräfte unterhalten sich ©UK NRW | BGW
Stand: 05/2012

Verwaltung | Führungsaufgaben
V Entwicklung des Unternehmensleitbildes

Basis für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sind ein gemeinsam getragenes Wertesystem, einvernehmliche Ziele sowie Regeln für den Umgang miteinander und für die Führung der Mitarbeiter.

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Ein solches Wertesystem wird in vielen Untenehmen in einem Unternehmensleitbild festgeschrieben, das die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens sowie Unternehmensziele beinhaltet. Werden diese gemeinsam mit den Mitarbeitern erarbeitet, können deren Interessen darin berücksichtigt werden, was wiederum ein hohes Maß an Akzeptanz schafft. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Leitbild nicht am Ende „Wunschdenken“ bleibt, sondern tatsächlich zum Wohle des Unternehmens gelebt wird.

Unternehmensziele können sich auf die Leistungsfähigkeit, Qualität, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit oder auch die Anpassungsfähigkeit der Organisation an veränderte Rahmenbedingungen beziehen. Aber auch übergeordnete Werte aus dem kulturellen sowie konfessionellen Zusammenhang, wie ein humanitärer oder christlicher Ansatz, können sich als tragend erweisen. Diese sinnstiftende Komponente des Wertesystems fördert die Identifikation mit der eigenen Arbeit und damit die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.

Leitlinien der Zusammenarbeit und der Führung resultieren aus den gemeinsamen Werten und helfen, diese in Alltagssituationen umzusetzen.

Diese Leitlinien sollten allgemeine Umgangsformen wie den respektvollen, höflichen und wertschätzenden Umgang miteinander ebenso beinhalten wie Vorgaben für den Informationsaustausch, den Umgang mit Konflikten, die gegenseitige Unterstützung und die Anerkennung der Arbeitsleistung. Das können Belobigungen sein, ebenso Prämien, Sonderurlaub oder kleine Präsente.

Das Unternehmen sollte in seinem Leitbild klare Ziele formulieren, die zeigen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz einen hohen Stellenwert haben und aktiv gefördert werden.

Umsetzung des Leitbildes

Sind die Ziele in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten formuliert, müssen Strukturen geschaffen werden, um diese Vorgaben umsetzen zu können. Dabei kann auf bewährte Instrumente (Gefährdungsbeurteilung, BGM, BGF) zurückgegriffen werden.

Zur Erreichung der Ziele im Sinne eines ständigen Verbesserungsprozesses sollte das Instrument der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden.

Dabei ist ständig zu hinterfragen, ob mit den festgelegten und umgesetzten Schutzmaßnahmen das Ziel bereits erreicht ist oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. In diesen Prozess sind die Beschäftigten einzubeziehen, da sie ihren Arbeitsplatz am besten kennen und auf diese Weise die Akzeptanz der Maßnahmen erhöht wird.

Auch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung dienen der Umsetzung des Leitbildes. Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ist die betriebliche Belastungssituation, aber auch die Bedarfslage bei den Beschäftigten zu berücksichtigen. Hier kann eine vorherige Abfrage helfen, die „richtigen“ Unterstützungsangebote auszuwählen. Nur Angebote, die von den Beschäftigten als attraktiv und hilfreich bewertet werden, werden auch angenommen und etablieren sich langfristig.

Entscheidend ist, dass das Unternehmen erkennbar und glaubwürdig nach den Vorgaben des Leitbildes handelt und die festgelegten Ziele tatsächlich anstrebt.

Kommt es zu Konflikten, ist ein standardisiertes Verfahren geeignet, um etwa mithilfe eines neutralen Vermittlers Konflikte zu schlichten, ein gutes Miteinander im Sinne des Leitbildes zu erhalten oder wiederherzustellen.

Zielvereinbarungsgespräche, in denen die qualitativen und quantitativen Arbeitsergebnisse vorgegeben oder vereinbart werden, können als Grundlage dienen, im Leitbild definierte Ziele umzusetzen.

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