Mitarbeitergesundheit
Stand: 11/2013

V Mitarbeitergesundheit

Ein offenes und gelebtes Fehler- und Beschwerdemanagement kann auch die Mitarbeitergesundheit fördern und die Arbeitsbelastungen reduzieren.

Die Beschäftigten sind die eigentlichen Experten für ihren Arbeitsplatz und ihre Tätigkeiten. Somit erkennen sie oft noch vor den Führungskräften oder Arbeitsschutzexperten, wenn Arbeitsabläufe nicht optimal gestaltet sind, Schnittstellen nicht funktionieren oder Arbeits- bzw. Hilfsmittel fehlen.

Dieses Potenzial sollte der Betrieb nutzen, indem er die Beschäftigten ermutigt, auch und gerade in Bezug auf die eigene Arbeit Fehler und Unzulänglichkeiten zu melden und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation zu machen. Wichtig ist, dass dies nicht als Kritik an den Führungskräften, Kollegen oder dem Unternehmen verstanden wird. Vielmehr muss auch hier klar sein, dass sich jeder Prozess weiter optimieren lässt und oft erst die Beschäftigten selbst im Zuge ihrer täglichen Arbeit erkennen können, wo Verbesserungsbedarf oder -potenzial liegt. Dies kann z.B. durch ein betriebliches Vorschlagswesen ausgeschöpft werden.

Oft sind es kleine und leicht behebbare Ursachen, die den Beschäftigten unnötig die Arbeit erschweren. Ein fehlender Haltegriff, nicht eingehaltene Terminabsprachen, ungeeignete Abwurfbehälter für Spritzen und Kanülen, unzureichende Beleuchtung am Arbeitsplatz oder fehlende Hebe- und Transferhilfsmittel: all dies sind Beispiele für Mängel, die leicht zu beheben sind, andererseits die Arbeit aber erheblich behindern oder zu erhöhten Risiken führen.

Durch den offenen Umgang mit derartigen Schwachstellen und insbesondere die erkennbare Bereitschaft der Unternehmensleitung, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern, wird auch die Sensibilität der Beschäftigten für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gefördert.

Ein systematische Fehler- und Beschwerdemanagement ist auch geeignet, die Beschäftigten von spontanen Beschwerden zu entlasten. Bei Beschwerden von Patienten oder Besuchern kann der Beschäftigte darauf verweisen, dass man die Beschwerden sehr ernst nimmt, dass es eigens ein Verfahren dafür gibt und dass der Beschwerdeführer zeitnah eine Stellungnahme zu seiner Beschwerde erwarten kann.

Dies wird die meisten Beschwerdeführer zufrieden stellen und schützt den Mitarbeiter davor, sich sofort und möglicherweise zu einem ungünstigen Zeitpunkt selbst mit der Beschwerde beschäftigen zu müssen. Durch eine klare, schriftliche  Weisung können die Beschäftigten zu dieser Vorgehensweise verpflichtet werden. Dies sorgt einerseits für Klarheit hinsichtlich der Erwartungen der Unternehmensführung bei Beschwerden und hilft andererseits gegenüber dem Beschwerdeführer deutlich zu machen, dass man auf die Beschwerde gar nicht selber eingehen darf.

In Betrieben, in denen regelmäßig mit Beschwerden zu rechnen ist sollten, Beschäftigte zudem im Umgang mit kritischen „Kunden“ geschult sein.

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