Recht der Unfallversicherungsträger
Stand: 05/2014

V Recht der Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger haben grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes in der Unfallverhütungsvorschrift  DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammengefasst. Hier findet sich, wie schon im Arbeitsschutzgesetz, die Pflicht des Unternehmers, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten durchzuführen (DGUV Vorschrift 1).

Aber auch die Verpflichtung des Unternehmers, die Versicherten über alle an ihrem Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Abwehr zu  §4, DGUV Vorschrift 1.
Detaillierte Erläuterungen zu dieser allgemeinen Unternehmerpflicht finden sich in der DGUV Vorschrift 1.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Regelungen zu einzelnen Gefährdungsarten, Tätigkeiten und Arbeitsbereichen.

Eine umfassende Zusammenstellung der für Kliniken geltenden Rechtsnormen ist im Anhang der  DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst“ ab S. 55 zu finden sowie im Arbeitsbereich Planungsbüro. 

Um mit dem Regelwerk besser arbeiten zu können, sollte man sich zunächst mit dessen Systematik vertraut machen.

Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger unterscheidet:

  • Unfallverhütungsvorschriften (BGV / GUV-V)
  • DGUV  Regeln (BGR / GUV-R)
  • DGUV  Informationen (BGI / GUV-I) und
  • DGUV  Grundsätze (BGG / GUV-G)

In der Vergangenheit wurden die Vorschriften der Berufsgenossenschaften mit den Anfangsbuchstaben BG bezeichnet und die der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand mit GUV.

Da es sich um identische Vorschriften und Schriften handelt, werden im Sinne der Vereinfachung und einer einheitlichen Bezeichnung alle neuen Regeln, Informationen und Grundsätze mit der doppelten Buchstabenbezeichnung und einer einheitlichen Bestellnummer gekennzeichnet; z. B. BGI/GUV-I 5024 „Gehörschutz“

Neue Unfallverhütungsvorschriften werden als DGUV Vorschrift mit Bestellnummer bezeichnet.

DGUV Informationen

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Themenkomplex erleichtern sollen. Sie sind als konkrete Handlungsanleitung für den Anwender zu verstehen.

Einige wichtige DGUV Informationen für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind:

  • DGUV Information 204-006 Anleitung zur Ersten Hilfe
  • DGUV Information 203-002 Elektrofachkräfte
  •  DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
  • DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
  • DGUV Information 207-016 Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes- Basismodul
  • DGUV Information 207-217 Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes – Anforderungen an Funktionsbereiche
  • DGUV Information 207-027 Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes- Anforderungen an Pflegebereiche
  • GUV-I 8804 Notfallmanagement für berufsbedingte Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung

Da es Informationen zu sehr vielen unterschiedlichen Themen gibt, besteht die Möglichkeit auch zu speziellen Fragestellungen eine passende Informationsschrift zu finden.
Alle Informationen finden Sie in der Datenbank der DGUV.

DGUV Regeln

Diese konkretisieren und erläutern entweder Unfallverhütungsvorschriften und geben Hinweise und Beispiele für deren Umsetzung (Beispiel: DGUV Regel 100-001 als Erläuterungen zur DGUV Vorschrift 1) oder sie präzisieren die Schutzziele aus den Arbeitsschutzvorschriften für bestimmte Branchen und beschreiben, wie diese Schutzziele erreicht werden können.

Die DGUV Regeln stellen „Allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ dar. Somit sind sie nicht zwingend rechtsverbindlich, definieren aber ein anerkanntes Schutzniveau. Wer von den Regeln abweicht muss nachweisen können, dass er dieses Schutzniveau auf andere Weise erreicht. Da dies im konkreten Einzelfall sehr schwierig sein kann, ist dringend zu empfehlen, die die Vorgaben der DGUV Regeln einzuhalten.


Wichtige Regeln für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind:

  • DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 103-011 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe“
  • DGUV Regel 112-139 Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen
  • DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
  • DGUV Information 207-206 Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen
  • DGUV Information 213-032 Gefahrstoffe im Krankenhaus - Pflege- und Funktionsbereiche
  • TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
  • DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Alle Regeln finden Sie in der Datenbank der DGUV.

Unfallverhütungsvorschriften (BGV / GUV-V)

Unfallverhütungsvorschriften stellen das autonome Recht der Unfallversicherungsträger dar. Sie haben den Charakter einer Rechtsverordnung und sind - abgesehen von schriftlichen Ausnahmeregelungen (s. §14 BGV / GUV-V A1) – für die Mitgliedsbetriebe des Unfallversicherungsträgers absolut verbindlich.

Wichtige Unfallverhütungsvorschriften sind:

Alle Unfallverhütungsvorschriften finden Sie in der Datenbank der DGUV.

DGUV Grundsätze (BGG / GUV-G)

Grundsätze enthalten Anforderungen an arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Prüfungen bestimmter Arbeitsmittel, Ausbildung von Maschinenführern und ähnlicher grundlegender Themen.

Ein Beispiel für einen Grundsatz ist

  • DGUV Grundsatz 304-002 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

Alle Grundsätze finden Sie in der Datenbank der DGUV.

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