Bürotisch mit Arbeitsutensilien ©UK NRW | BGW
Stand: 06/2021

V Elektrische Einrichtungen

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Allgemeine Informationen zum Thema „Elektrische Anlagen“ finden Sie in den Bereichsübergreifenden Themen

Im Bereich der Verwaltung sind die Beschäftigten häufig mit Elektrogeräten wie Druckern, Kopierern, Aktenvernichtern, Rechenmaschinen und Computern in Kontakt. Hinzu kommen hauswirtschaftliche Geräte wie Kaffeemaschinen und Wasserkocher sowie Hilfsgeräte wie Mehrfachsteckdosenleisten und Verlängerungskabel. Für den Umgang gelten die folgenden allgemeinen Sicherheitsregeln:

  • Verwenden Sie ausschließlich Elektrogeräte die mindestens eine CE-Kennzeichnung besitzen. Ein VDE-Prüfzeichen bescheinigt die Übereinstimmung mit den harmonisierten Normen und ist deshalb mit dem zusätzlichen Zeichen geprüfte Sicherheit [GS] dringend zu empfehlen.
  • Sorgen Sie dafür, dass alle Elektrogeräte durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fristgemäß geprüft werden.
  • Instandhaltungs-, Reparatur- und Prüftätigkeiten sind nur von einer Elektrofachkraft durchzuführen.
  • Halten Sie Ihre Beschäftigten an, regelmäßig die Anschlussleitungen und Gehäuse der Geräte auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen (Sichtprüfung).
  • Achten Sie auf fachgerechte Verlegung der Anschlussleitungen (z. B. keine Reihenschaltung von Mehrfachsteckdosen).
  • Vermeiden Sie Brandlasten in unmittelbarer Nähe von Elektrogeräten, die eine starke Wärmeentwicklung haben. Insbesondere dürfen Elektrogeräte (z.B. Rechenmaschinen) nicht abgedeckt werden, etwa mit Akten oder anderen Unterlagen.
  • Vermeiden Sie mehrere Geräte mit hoher Leistung und ein und derselben Steckerleiste anzuschließen.

Darüber hinaus gelten die allegemeinen Vorschriften und Sicherheitsregeln für eletrische Anlagen und Betriebsmittel.

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