Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
Stand: 05/2014

Verwaltung | Führungsaufgaben
V Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz

Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind in einem umfangreichen Regelwerk geregelt. Aus den Arbeitsschutzvorschriften ergeben sich unmittelbar Handlungs- und Regelungsbedarfe für das Unternehmen, an das sich die Vorschriften primär richten.

Das Regelwerk wird fortlaufend an neue Anforderungen oder sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Erkenntnisse, aber auch an aktuelle technische Entwicklungen angepasst. Hieraus können sich neue oder veränderte Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz ergeben.

Daher ist es notwendig, sich über neue oder geänderte Rechtsnormen auf dem Laufenden zu halten. Eine systematische Beobachtung der Rechtslage und eine zeitnahe Reaktion auf geänderte Anforderungen helfen dem Unternehmer und den Führungskräften, jederzeit rechtskonform zu handeln.

Damit dies funktioniert, müssen innerbetrieblich Strukturen geschaffen und Zuständigkeiten festgelegt werden.  Dabei sind mindestens folgende Fragen zu klären:

  • Wer beobachtet die aktuelle Rechtslage?
  • Welche Quellen werden dabei ausgewertet?
  • Wer wird innerbetrieblich über neue rechtliche Anforderungen informiert?
  • Wer ist für die Umsetzung der neuen Vorschriften verantwortlich?
  • Wie und durch wen werden innerbetriebliche Regelungen an neue Anforderungen angepasst?


Es ist zu empfehlen, diese und ggf. weitere Aspekte in einer Verfahrensanweisung oder einer Dienstanweisung zu klären.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Thema „neue und geänderte Rechtsvorschriften“ regelmäßig auf die Tagesordnung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) zu setzen. In diesem Fall muss nur geklärt sein, wer (z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit) diese zu ermitteln und darüber zu berichten hat.

Alle für den Betrieb geltenden Rechtsnormen und Regeln sollten an zentraler Stelle zur Einsicht bereitstehen. Dies gilt insbesondere für die aushangpflichtigen Gesetze.

Nach § 12 BGV/GUV-v A1 hat das Unternehmen den Versicherten auch die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen. Ferner hat es den Personen, die Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen, die für ihren Zuständigkeitsbereich geltenden Vorschriften und Regeln zur Verfügung zu stellen.

Da die meisten Rechtsnormen und Regeln mittlerweile auch digital zur Verfügung stehen, kann auch eine gut organisierte und übersichtliche Sammlung von Dateien oder Verknüpfungen diesen Anforderungen genügen. Voraussetzung ist, dass alle Beschäftigten Zugang zu dieser digitalen Sammlung haben und mit dem System vertraut sind.

Das Instrument, um die Beschäftigten über rechtliche Anforderungen in ihrem Arbeitsbereich bzw. bei ihrer Tätigkeit, aber auch über betriebliche Regelungen zu informieren, ist die regelmäßige Unterweisung.

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