Zwei Fachkräfte unterhalten sich ©UK NRW | BGW
Stand: 05/2014

V Erfolg von Unterweisungen

Ziel der Unterweisung ist die sicherheitsgerechte Arbeitsweise der Beschäftigten. Wie bei allen Weisungen wird das Ziel nur erreicht, wenn die Weisung auch befolgt wird. Daher reicht es nicht, die Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass sie sicheres Schuhwerk oder eine Schutzbrille tragen sollen, es muss auch durchgesetzt werden.

Werden die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, sollte die Ursache hierfür sachlich ermittelt werden. Oftmals steht die erforderliche Schutzausrüstung gar nicht zur Verfügung oder ein Arbeitsmittel ist nicht geeignet, um es gemäß Unterweisung zu benutzen. In diesen Fällen muss nachgebessert werden.

Sind jedoch alle Voraussetzungen für das sicherheitsgerechte Arbeiten erfüllt, muss die Führungskraft die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durchsetzen. Nur so kann ein definiertes Schutz- und Sicherheitsniveau erreicht werden.


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